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   BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89   

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BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 (https://dejure.org/1996,3152)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 (https://dejure.org/1996,3152)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 (https://dejure.org/1996,3152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen ehrenamtlichen Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Baugenehmigung - Gemeindliches Einvernehmen - Beratung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3269 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 885
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89
    Danach ist die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen, ohne daß dabei die Frage, ob der ehrenamtliche Richter K. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG als ausgeschlossen anzusehen war, entschieden werden müßte (vgl. BVerfGE 90, 22, 25 f.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89
    Der Gesetzgeber muß insoweit Vorsorge dafür treffen, daß ein Richter, der in dieser Hinsicht nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89
    Es kann offenbleiben, ob von Verfassungs wegen Gesetzgeber und Rechtsprechung völlig frei zwischen Ausschluß- und Ablehnungsregelung wählen können (vgl. BVerfGE 30, 149, 153).
  • BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69

    Begriff des "ausgeschlossenen" Richters

    Auszug aus BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89
    Die Fachgerichte sind insoweit bei der Auslegung gesetzlicher Regelungen nicht lediglich durch das Willkürverbot gebunden (vgl. BVerfGE 30, 165, 167 ff.).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Darüber hinaus gewährleistet Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG das Recht auf einen unparteilichen Richter (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1996, S. 885).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem

    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Soweit es das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Februar 1996 (a.a.O., NVwZ 1996, 885 ) letztlich offen gelassen hat, ob auch die Beteiligung an einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Willensbildung eine Vorbefassung i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO darstellt, hat es doch zugleich darauf hingewiesen, dass eine Verneinung der Vorbefassung nach verfassungsrechtlichen Maßstäben fraglich erscheint und näherer Prüfung bedürfe.

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Die Beschränkung des Nachbarschutzes auf das Gebot der Rücksichtnahme ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG vom 5.2.1996 NVwZ 1996, 885/886; vom 8.12.2004 NVwZ-RR 2005, 227/228; VerfGH vom 15.12.2009 VerfGHE 62, 235 Rn. 46, 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Darüber hinaus würde selbst bei der Annahme eines - etwaigen - Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die betroffene Gerichtsentscheidung dann nicht aufzuheben sein, wenn im Ausgangsverfahren kein anderes Entscheidungsergebnis zu erwarten wäre ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 -, juris [Rn. 17] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Darüber hinaus würde selbst bei der Annahme eines - etwaigen - Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die betroffene Gerichtsentscheidung dann nicht aufzuheben sein, wenn im Ausgangsverfahren kein anderes Entscheidungsergebnis zu erwarten wäre ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 -, juris [Rn. 17] ).
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Auch wenn das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfasst (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.; BVerfG -1. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob eine Partei eines Rechtsstreits zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchtet und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Auslegung und Anwendung der entsprechenden einfach-rechtlichen Verfahrensvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 - NJW 1977, 1379).
  • SG Fulda, 10.05.2013 - S 11 KR 178/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Denn Zweck des § 60 Abs. 2 SGG ist es, den Ausschluss zur Sicherstellung der Neutralität des Richters aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. zur Parallelvorschrift des § 54 Abs. 2 VwGO BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], NVwZ 1996, S. 885 [885]) über die formale Bevollmächtigung hinaus auf weitere Formen der Mitwirkung (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , ebd.) auszudehnen.
  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 B 14.1375

    Beamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Richterablehnung; Mitwirkung nach

    Auch § 54 Abs. 2 VwGO ist auf diesen Fall nicht anwendbar, da es nicht um eine Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungs-, sondern im Gerichtsverfahren geht; der Hinweis des Klägers auf die zu § 54 Abs. 2 VwGO ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1487/89) liegt deshalb neben der Sache.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines

    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z. B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - juris; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen

    Auch wenn der verfassungsmäßige Anspruch auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfaßt (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG in NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob ein Angeklagter zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchten und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts, hier der §§ 24 ff. StPO.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

  • OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17

    Ausschlussgrund; Befangenheit; Mitwirkung; Satzung

  • BVerwG, 07.03.1996 - 2 C 25.95

    Revisionsgerichtliche Auslegung des Begriffs des vorausgegangenen

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